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P005093: Der Verbindungsquerschnitt '<x>' liegt nicht im zulässigen Bereich des Klemmenartikels

Ursache

Im Projekt wurde eine Verbindung ermittelt, an die eine Klemme angeschlossen ist, deren Artikeldaten in Bezug auf den zulässigen Bereich des Verbindungsquerschnitts nicht zum eingetragenen Wert an der Eigenschaft Querschnitt / Durchmesser der Verbindung passen. Beispielsweise wurde am Klemmenartikel für den Verbindungsquerschnitt ein zulässiger Bereich von 1 bis 10 mm² definiert, während am Verbindungsdefinitionspunkt der Verbindung ein Wert von 16 mm² eingetragen ist.

Lösung

Passen Sie entweder den Wert für den Querschnitt am Verbindungsdefinitionspunkt oder die entsprechenden Artikeleigenschaften der Klemme an:

  1. Orten Sie den Verbindungsdefinitionspunkt im Projekt mittels der Funktionalität Gehe zu (Grafik), die Ihnen das Kontextmenü des Dialogs Meldungsverwaltung bietet.
  2. Rufen Sie den Eigenschaftendialog des Verbindungsdefinitionspunkts auf, und prüfen Sie auf der ersten Registerkarte den in der Eigenschaft Querschnitt / Durchmesser eingetragenen Wert.
  3. Schließen Sie den Eigenschaftendialog, und springen Sie aus dem Kontextmenü der Meldungverwaltung mittels der Funktionalität Gehe zu 2. Koordinate zur angeschlossenen Klemme, an der der Artikel hinterlegt ist.
  4. Rufen Sie an der Klemme den Eigenschaftendialog auf, und wählen Sie die Registerkarte Artikel.
  5. Verzweigen Sie dort am eingetragenen Artikel in die Artikelauswahl.
  6. Wählen Sie in der Artikelauswahl die Registerkarte Eigenschaften, und prüfen Sie in der Tabelle im Zweig Klemmendaten die in den Eigenschaftsfeldern Klemmen: Querschnitt von und Klemmen: Querschnitt bis oder Klemmen: AWG von und Klemmen: AWG bis eingetragenen Werte.
  7. Verändern Sie nun entweder den Querschnitt am Verbindungsdefinitionspunkt oder die Querschnittsdaten am Klemmenartikel in der Artikelverwaltung. Achten Sie dabei darauf, dass der angegebene Querschnitt des Verbindungsdefinitionspunktes exakt im Bereich der Querschnittsangabe am Klemmenartikel liegt.
  8. Starten Sie anschließend einen neuen Prüflauf.

Hinweise: